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   BFH, 12.02.2004 - II B 38/03   

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https://dejure.org/2004,9195
BFH, 12.02.2004 - II B 38/03 (https://dejure.org/2004,9195)
BFH, Entscheidung vom 12.02.2004 - II B 38/03 (https://dejure.org/2004,9195)
BFH, Entscheidung vom 12. Februar 2004 - II B 38/03 (https://dejure.org/2004,9195)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Darlegung der Voraussetzungen des § 115 Abs. 2 FGO, wenn die Nichtigkeit des Steuerbescheids wegen fehlender Unterschrift auf der Steuererklärung geltend gemacht wird; Verletzung der Prozessförderungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.02.2002 - V R 42/01

    Keine Nichtigkeit des Steuerbescheids wegen fehlender Unterzeichnung der

    Auszug aus BFH, 12.02.2004 - II B 38/03
    Die in der Beschwerdeschrift angezogene Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. Februar 2002 V R 42/01 (BFHE 198, 27, BStBl II 2002, 642) betrifft den Fall, dass eine Erklärung nicht unterschrieben ist; im Streitfall fehlt es nicht nur hieran, sondern überhaupt an einer Steuererklärung des Steuerpflichtigen.

    Die Entscheidung in BFHE 198, 27, BStBl II 2002, 642 geht zudem davon aus, dass trotz fehlender Unterschrift ein wirksamer Steuerbescheid ergehen kann, dass also allein deswegen gerade keine Unwirksamkeit eintritt.

  • BFH, 12.06.1997 - I R 72/96

    Lohnsteuereinbehaltungspflicht ausländischer Arbeitnehmerverleiher

    Auszug aus BFH, 12.02.2004 - II B 38/03
    Zu dem Verfahrensmangel wird u.a. nicht schlüssig dargelegt, warum entgegen der Rechtsprechung des BFH, wonach eine --wie im Streitfall-- eindeutig auf Feststellung des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses gerichtete Klage nicht umgedeutet werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juni 1997 I R 72/96, BFHE 183, 30, BStBl II 1997, 660) und bei Angehörigen der steuerberatenden Berufe eine Umdeutung regelmäßig ausscheide (BFH-Beschluss vom 7. August 2001 I B 16/01, BFHE 196, 12, BStBl II 2002, 13), im Streitfall prozessfördernde Maßnahmen rechtlich geboten gewesen wären.
  • BFH, 07.08.2001 - I B 16/01

    Sachentscheidung im Klageverfahren

    Auszug aus BFH, 12.02.2004 - II B 38/03
    Zu dem Verfahrensmangel wird u.a. nicht schlüssig dargelegt, warum entgegen der Rechtsprechung des BFH, wonach eine --wie im Streitfall-- eindeutig auf Feststellung des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses gerichtete Klage nicht umgedeutet werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juni 1997 I R 72/96, BFHE 183, 30, BStBl II 1997, 660) und bei Angehörigen der steuerberatenden Berufe eine Umdeutung regelmäßig ausscheide (BFH-Beschluss vom 7. August 2001 I B 16/01, BFHE 196, 12, BStBl II 2002, 13), im Streitfall prozessfördernde Maßnahmen rechtlich geboten gewesen wären.
  • BFH, 20.12.2006 - I B 47/05

    Abkommensrechtliche Behandlung von Sondervergütungen

    Denn die für die Klägerin zu 2. abgegebene Erklärung war eindeutig, und eine von einem Sachkundigen stammende eindeutige Prozesserklärung kann nicht entgegen dem klar zum Ausdruck gebrachten Willen des Erklärenden ausgelegt (BFH-Beschlüsse vom 2. November 2004 X B 59/04, BFH/NV 2005, 209; vom 6. Juni 2006 V R 8/06, BFH/NV 2006, 1852) oder umgedeutet werden (BFH-Beschluss vom 12. Februar 2004 II B 38/03, BFH/NV 2004, 803, m.w.N.).
  • BFH, 13.06.2007 - V B 179/06

    FG-Verfahren; keine Streitverkündung

    Ist der Antragsteller --wie hier-- fachkundig vertreten, kommt die Umdeutung einer ausdrücklich als solcher erklärten Streitverkündung in einen Antrag auf Beiladung nicht in Betracht (vgl. zur Umdeutung von Erklärungen fachkundiger Vertreter BFH-Beschlüsse vom 12. Februar 2004 II B 38/03, BFH/NV 2004, 803; vom 25. Juni 2004 III R 16/04, BFH/NV 2004, 1539).
  • BFH, 31.01.2007 - I B 110/06

    Steuerbescheid gegenüber Zweckvermögen

    Angesichts dessen muss im Streitfall der Grundsatz durchgreifen, dass eine eindeutige Prozesserklärung jedenfalls dann nicht entgegen dem Willen des Erklärenden ausgelegt (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. November 2004 X B 59/04, BFH/NV 2005, 209; vom 6. Juni 2006 V R 8/06, BFH/NV 2006, 1852) oder umgedeutet (BFH-Beschluss vom 12. Februar 2004 II B 38/03, BFH/NV 2004, 803, m.w.N.) werden kann, wenn sie von einem sachkundig vertretenen Beteiligten abgegeben worden ist.
  • FG Köln, 10.02.2011 - 13 K 2516/07

    Unzulässige Versagung der Übertragung der von der Enkelorgangesellschaft in der

    Es gilt der Grundsatz, dass eine eindeutige Prozesserklärung jedenfalls dann nicht entgegen dem Willen des Erklärenden ausgelegt (BFH-Beschlüsse vom 2. November 2004 X B 59/04, BFH/NV 2005, 209; vom 6. Juni 2006 V R 8/06, BFH/NV 2006, 1852) oder umgedeutet (BFH-Beschluss vom 12. Februar 2004 II B 38/03, BFH/NV 2004, 803, m.w.N.) werden kann, wenn sie von einem sachkundig vertretenen Beteiligten abgegeben worden ist (BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 2007 I B 110/06, BFH/NV 2007, 1069; vom 20. Dezember 2006 I B 47/05, BFHE 216, 276, BStBl II 2009, 766).
  • FG Hamburg, 05.05.2006 - 2 K 343/04

    Auslegung einer Klageschrift

    Die Umdeutung einer Klage scheidet bei einer fachkundigen Vertretung der Klägerseite, wie sie im Streitfall vorliegt, grundsätzlich aus (BFH-Beschluss vom 12 Februar 2004, II B 38/03, BFH/NV 2004, 803 ).
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